Altersversorgung
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer.
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Wenn Sie die
Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Wenngleich die
Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die
Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
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- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)