Altersversorgung
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt.
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. . Die
Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Die
Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Unternehmen wünschen für die
Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
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- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)