Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionszusagen)