Altersversorgung
Wenngleich die
Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Eine
Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
[mehr]
- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)