Altersversorgung
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Ein Grund für die
Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Die
Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Die
Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
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- Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerke)