Altersvorsorge
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens.
Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Gleichzeitig kann durch eine
Altersvorsorge der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Arbeitgebern bietet die
Altersvorsorge die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)