Altersvorsorge
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die
Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
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- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenanspruch)