BAV
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
bAV auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Die
bAV ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
bAV , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für
bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Als Durchführungsweg für die
bAV steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
bAV näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die
bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
bAV in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
[mehr]
- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- bAV (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- bAV (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)