Altersversorgung
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Die Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
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- Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)