Altersvorsorge
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersvorsorge. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung).
Unternehmen wünschen für die
Altersvorsorge ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. . Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
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- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)