Betriebliche Altersversorgung
Eine
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Die
betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Die
betriebliche Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
betriebliche Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Versorgungswerk)