BAV
Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
bAV hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
bAV . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. . Die
bAV ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert.
Unternehmen wünschen für die
bAV ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Die
bAV in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
bAV die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
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- bAV (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- bAV (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Pension, Rentenanspruch)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pension, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- bAV (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)