Betriebliche Altersversorgung
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Wenngleich die
betriebliche Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
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- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)