BAV
Die
bAV ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
bAV finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
bAV die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
bAV je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
bAV die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Anforderungen des Arbeitgebers an die
bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der
bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Um Mitarbeiter für die
bAV zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
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- bAV (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pension, Versorgungswerk) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- bAV (Versicherung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Versicherung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Pensionszusagen)