Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersvorsorge aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. . Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)