Altersvorsorge
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt. Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Direktzusage, Betriebsrenten)