Altersvorsorge
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersvorsorge ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
[mehr]
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Versorgungswerke)