Altersvorsorge
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersvorsorge aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Durch die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)