Altersvorsorge
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Betriebsrenten)