Altersvorsorge
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens.
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersvorsorge auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
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- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)