Betriebliche Altersversorgung
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
betriebliche Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Arbeitgebern bietet die
betriebliche Altersversorgung die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Eine
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Um Arbeitnehmer für die
betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Unternehmen wünschen für die
betriebliche Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)