Betriebliche Altersversorgung
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die
betriebliche Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
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- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)