Altersvorsorge
Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Unternehmen wünschen für die
Altersvorsorge ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)