Altersvorsorge
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)