Altersvorsorge
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Gleichzeitig kann durch eine
Altersvorsorge der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
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- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)