Altersversorgung
Die
Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Die
Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Eine
Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
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- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)