Altersversorgung
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Gleichzeitig kann durch eine
Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Mit der betrieblichen
Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Die
Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Die Direktzusage als
Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
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- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)