Altersvorsorge
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
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- Altersvorsorge (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)