Altersvorsorge
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersvorsorge auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
[mehr]
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)