BAV
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
bAV die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
bAV zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
bAV finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
bAV je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
bAV die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
bAV bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
[mehr]
- bAV (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- bAV (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pension, Rentenanspruch)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Versicherung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- bAV (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pension, Rückdeckungsversicherung)