Altersvorsorge
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)