BAV
Die
bAV ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
Anforderungen des Arbeitgebers an die
bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der
bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
bAV den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
bAV ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz.
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
bAV . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Die
bAV kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der
bAV auf 67 angehoben wurde.
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- bAV (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionskasse, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pension, Betriebsrenten)
- bAV (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- bAV (Versicherung, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Versicherung, Versorgungswerk)
- bAV (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- bAV (Pension, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)