Altersvorsorge
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersvorsorge. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die
Altersvorsorge ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)