Altersvorsorge
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersvorsorge ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz.
Durch die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar. Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)