Altersversorgung
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab.
Die
Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Die Direktzusage als
Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
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- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Versorgungswerk)