Altersversorgung
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Gleichzeitig kann durch eine
Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt.
[mehr]
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Versicherung, Rentenanspruch)