Betriebliche Altersversorgung
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Um Mitarbeiter für die
betriebliche Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
betriebliche Altersversorgung eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
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- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)