Altersvorsorge
Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Wenn Sie die
Altersvorsorge gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersvorsorge ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Die
Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
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- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Betriebsrenten)