Altersversorgung
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Die
Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Um Mitarbeiter für die
Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
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- Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)