BAV
Die
bAV kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der
bAV auf 67 angehoben wurde.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Die
bAV ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
bAV in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
bAV je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner
bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Die
bAV ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Die Direktzusage als
bAV wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt.
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- bAV (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pension, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- bAV (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- bAV (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- bAV (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)