Altersvorsorge
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Unternehmen wünschen für die
Altersvorsorge ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersvorsorge. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
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- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)