Altersvorsorge
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Arbeitgebern bietet die
Altersvorsorge die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Die
Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)