Altersvorsorge
Arbeitgebern bietet die
Altersvorsorge die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können.
Die Altersvorsorge, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Gleichzeitig kann durch eine
Altersvorsorge der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
[mehr]
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)