Altersvorsorge
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
Eine
Altersvorsorge macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
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- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenversicherung)