Altersvorsorge
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
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- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)