Betriebliche Altersversorgung
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
betriebliche Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Die
betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die
betriebliche Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
Die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die
betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)