Betriebliche Altersversorgung
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Wenngleich die
betriebliche Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
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- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)