BAV
Unternehmen wünschen für die
bAV ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Eine
bAV als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für
bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
bAV auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die
bAV in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Gleichzeitig kann durch eine
bAV der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Die
bAV ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Anforderungen des Arbeitgebers an die
bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der
bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
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- bAV (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerke)
- bAV (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- bAV (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- bAV (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)