Altersversorgung
Die
Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Die
Altersversorgung in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. . Die
Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
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- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pension, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)