Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Die
Altersvorsorge in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. . Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert.
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
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- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)